Grundsätze für Bewertungen von Schülerleistungen
1. Mindestzahl der Noten (im Normalfall)
Wochenstunden1. Halbjahr im Schuljahr
1 3 5
2 4 8
2. Gewichtung der Noten
Die einzelnen Noten(arten) können unterschiedliche Wertigkeiten haben. Dies ist den Schüler zu Schuljahresbeginn mitzuteilen.
(z.B. Klassenarbeiten 2,0; Leistungskontrollen 1,0; Kurzkontrollen 0,8).
3. Zensurenbuchführung
Erteilte Noten werden regelmäßig (jeden Monat) in die Notenbücher der Klasse eingetragen. Zur Gewährleistung einer weitgehend objektiven Benotung zum Halbjahr bzw. Schuljahresende wird die Art der Note im Notenbuch deutlich gekennzeichnet.
4. Zensurenbekanntgabe
Erteilte Noten werden dem Schüler sofort mitgeteilt. Die Eltern haben die Möglichkeit sich über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Der Schüler führt eine Zensurenkartei, die er den Eltern vorlegt. Bis Kl. 6 werden zusätzlich Zensurenkarten durch die Klassenleiter geführt. Ab Klasse 7 wird auf Wunsch der Eltern die Richtigkeit der Karteiführung durch den Fachlehrer geprüft. Bei Versetzungsgefahr sind die Eltern und der Klassenlehrer rechtzeitig zu informieren.
5. Auswertung von Klassenarbeiten
Die Ergebnisse von Klassenarbeiten, Leistungskontrollen, Tests sowie mündlichen und praktischen Leistungen können im Klassenverband besprochen werden. Dies fördert die Fremd- und Selbsteinschätzung und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
6. Einheitlichkeit und Differenzierung
Die Zensierung erfolgt so einheitlich wie möglich und so differenziert wie nötig. Eine einheitliche Punktetabelle, die durch die Fachkonferenzleiter der Regelschule Dermbach festgelegt wurde, gilt als Rahmen. Abweichungen sind je nach Anforderungsniveau möglich.
7. Fachbereiche mit Teilfächern (z.B. Wirtschaft-Recht-Technik; Natur und Technik, Sport + Wahlsport)
In den jeweiligen Teilbereichen werden im laufenden Schuljahr Noten gegeben. Zu den Zeugnisterminen werden aus den gewichteten Teilbereichsnoten Gesamtnoten gebildet.
8. Zeugnisnoten
Der Fachlehrer bildet nach den gewichteten Noten eine Gesamtnote. Im Bereich x, 4 bis x, 6 entscheidet der Fachlehrer pädagogisch begründet.